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Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen, da der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch festgelegt ist. Das medizinisch Notwendige wird – abgesehen von Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien – von allen Kassen übernommen. Es lohnt sich jedoch, die Beiträge und Leistungen im Detail zu vergleichen, da es Unterschiede geben kann, die für dich von Vorteil sein können.

Rund 90 Prozent der Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt bis zu 5.775 Euro (oder 69.300 Euro jährlich, Stand 2024) musst du dich gesetzlich krankenversichern. Wenn dein Einkommen diese Grenze für mindestens ein Jahr überschreitet oder du selbstständig bist, kannst du in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter bist du in der Regel privat krankenversichert.

Zusatzbeitrag der Krankenkassen Seit dem 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten denselben Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Betrag zu gleichen Teilen (jeweils 7,3 Prozent). Dieser Beitrag reicht jedoch nicht aus, um die Ausgaben der Kassen zu decken, weshalb die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben können. Dieser Zusatzbeitrag wird seit 2019 wieder paritätisch finanziert, das bedeutet, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ihn gemeinsam. Wenn zum Beispiel ein Zusatzbeitrag von 1,0 % verlangt wird, erhöht sich der Arbeitnehmeranteil auf 7,8 % (7,3 % fester Anteil plus 0,5 % hälftiger Anteil des Zusatzbeitrags).

Mitversicherung der Familie In der gesetzlichen Krankenversicherung sind deine Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen beitragsfrei mitversichert. Das ist ein großer Vorteil im Vergleich zur privaten Krankenversicherung, wo für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag fällig wird.

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird – abgesehen von Rezeptgebühren und Zuzahlungen für ambulante und stationäre Behandlungen – von allen Kassen übernommen. Teure und besonders schonende Behandlungsmethoden sind jedoch häufig den Kunden der privaten Krankenversicherungen vorbehalten.

Extras der gesetzlichen Kassen Für die Wahl des richtigen Krankenversicherers sind die angebotenen Extraleistungen von Bedeutung. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Leistungen wie Akupunktur, Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder spezielle Impfungen an. Darüber hinaus gibt es bei den gesetzlichen Kassen besondere Wahltarife, wie zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr oder Tarife mit Prämienrückerstattung. Letzteres bedeutet, dass du eine Prämie zurückerhältst, wenn du innerhalb eines Jahres keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmst.

Seit 2015 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttogehalts, den sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte tragen. Sollte eine Krankenkasse mit den Einnahmen nicht auskommen, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, den wiederum beide Parteien teilen müssen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder ihn erhöht, kannst du ohne weiteres zu einer anderen, günstigeren Kasse wechseln.

Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze Bei der Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung kommt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze ins Spiel. Dein Beitrag zur Krankenversicherung wird höchstens nach diesem Betrag berechnet, auch wenn du mehr verdienst. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 5.175 Euro monatlich, was einem Bruttojahreseinkommen von 62.100 Euro entspricht.

Beispiel: Wenn du als gesetzlich Versicherter 5.450 Euro im Monat verdienst, wird dein Beitrag nur bis zur aktuellen Bemessungsgrenze von 5.175 Euro berechnet. Das bedeutet, dass deine Kasse auf diesen Betrag von 5.175 Euro den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent anwendet, was 755,55 Euro ergibt. Diese Summe – zuzüglich eines eventuell fälligen Zusatzbeitrags – wird zur Hälfte von deinem Bruttogehalt einbehalten.

Als Arbeitnehmer hast du die freie Wahl, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse du dich versichern möchtest. Zur Auswahl stehen Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland offen. Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen hingegen nehmen oft nur Beschäftigte bestimmter Betriebe oder Berufsgruppen auf oder beschränken ihren Geltungsbereich auf bestimmte Regionen.

Bei höherem Zusatzbeitrag kannst du sofort kündigen Als Versicherter kannst du deine gesetzliche Krankenkasse jederzeit wechseln. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Sollte die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erheben, diesen erhöhen oder die ausgezahlte Prämie senken, hast du ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kannst du innerhalb eines Monats kündigen. Deine Kasse muss dich rechtzeitig über Änderungen des Zusatzbeitrags informieren, damit du noch vor Fälligkeit des neuen Beitrags zu einer anderen Kasse wechseln kannst.

Du kannst deine gesetzliche Krankenkasse wechseln, sobald du mindestens 12 Monate lang Mitglied bei deinem bisherigen Krankenversicherer warst. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Seit dem 1. Januar 2021 ist der Wechsel der Krankenkasse einfacher geworden: Um zu kündigen, musst du lediglich einen Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen. Diese übernimmt dann die Kündigung bei deinem bisherigen Versicherer für dich.

Sollte deine Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erheben, diesen erhöhen oder ihre Leistungen einschränken, hast du ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall entfällt die 12-monatige Bindungsfrist, und du kannst die Kasse sofort wechseln.

Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile. Als Arbeitnehmer musst du nur dann gesetzlich versichert bleiben, wenn du nicht mehr als 5.775 Euro im Monat verdienst (oder 69.300 Euro im Jahr, Stand 2024). Wenn dein Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze überschreitet, hast du die Möglichkeit, zu einem privaten Krankenversicherer zu wechseln. Das kann besonders vorteilhaft sein, wenn du gesund bist und keine Familienangehörigen mitversichern musst.

Auch wenn du nicht in die private Krankenversicherung wechseln kannst oder willst, solltest du nicht auf zusätzliche Leistungen verzichten: Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung kannst du deine medizinische Versorgung erheblich verbessern und deinen Versicherungsschutz an deine individuellen Bedürfnisse anpassen.

 

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die grundlegende medizinische Versorgung. Wenn du erstklassige Leistungen möchtest, ist es als Kassenpatient eine gute Idee, eine private Kranken-Zusatzversicherung abzuschließen.

Gestalte deinen Zusatzschutz nach deinen persönlichen Bedürfnissen. Je nach Tarif kannst du unterschiedliche Leistungen versichern, wie ambulante Behandlungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z. B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) oder Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z. B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).

Wichtig: Die Leistungen deiner privaten Kranken-Zusatzversicherung kannst du in der Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen. Für teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille musst du oft mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Es lohnt sich also, sich rechtzeitig zu informieren.

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