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Riester-Rente

 

Die Riester-Rente ist eine spezielle Form der privaten Rentenversicherung und stellt für viele Menschen den Einstieg in die private Altersvorsorge dar. Um von der staatlichen Förderung zu profitieren, muss man vier Prozent des Brutto-Jahresgehalts in eine Riester-Rente investieren. Dafür gibt es zusätzlich eine staatliche Förderung:

  • 175 Euro jährlich (für Ehepaare doppelt)
  • 300 Euro pro Kind (für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden; für vor 2008 geborene Kinder gibt es 185 Euro pro Jahr)
  • 200 Euro einmalig für alle unter 25 Jahren.

Die Riester-Rente ist besonders vorteilhaft für Menschen mit niedrigem Einkommen oder Anleger mit Kindern, da die staatlichen Zulagen hier besonders wirksam werden. Doch auch für besser verdienende Angestellte und Beamte ist die Riester-Rente aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

Die Riester-Rente ist eine attraktive und sichere Möglichkeit der privaten Altersvorsorge, die besonders für Arbeitnehmer und Beamte sinnvoll ist. Sie ermöglicht es, eine persönliche Vorsorgelücke zu schließen, und bietet dabei staatliche Förderung sowie steuerliche Vorteile:

  • Während des Arbeitslebens zahlen Sie regelmäßig Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, einen Banksparplanoder in Fonds.
  • Dazu kommen staatliche Zulagen und Steuervorteile, die den Beitrag zur Vorsorge deutlich erhöhen.
  • Nach dem Renteneintritt erhalten Sie lebenslange monatliche Leistungen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent des Altersvermögens als Teilauszahlung zu erhalten. Zudem können bis zu zwölf Monatsrenten als Jahresrente ausgezahlt werden.

Durch die staatlichen Zulagen und den Garantiezins können Sie eine hohe Rendite erzielen, die häufig über der Rendite anderer Anlageformen liegt, da die Beiträge über Jahre hinweg angesammelt werden und mit einer garantierten Verzinsung zurückgezahlt werden.

Die Riester-Rente richtet sich vor allem an Arbeitnehmer und Beamte. Für Selbstständige und Freiberufler bietet die Rürup-Rente eine ähnliche Möglichkeit zur Altersvorsorge, wobei hier andere steuerliche Vorteile zum Tragen kommen.

Die Riester-Rente wird durch zwei Hauptarten der Förderung unterstützt: staatliche Zulagen und Steuervorteile.

1. Riester-Zulagen

Die Zulagen bestehen aus der Grundzulage und der Kinderzulage:

  • Grundzulage: 175 Euro jährlich.
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind, für Kinder, die vor dem 1.1.2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro pro Jahr.
  • Diese Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag eingezahlt.

Zusätzlich können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgabenabsetzen. Das Finanzamt prüft dabei, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagen hinausgeht. Steuerlich absetzbar sind bis zu 2.100 Euro jährlich.

2. 200 Euro Bonus für junge Riester-Sparer

Für junge Menschen unter 25 Jahren gibt es einen zusätzlichen Anreiz: Eine einmalige Abschlussprämie von 200 Euro.

3. Förderung bis über 90 Prozent

Die Höhe der staatlichen Förderung hängt vom Einkommen und dem Familienstand ab. In vielen Fällen erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung zwischen 30 und über 90 Prozent. Besonders förderlich wird die Riester-Rente für Familien mit Kindern und für Menschen mit geringerem Einkommen. Je mehr Kinder und je niedriger das Einkommen, desto größer fällt der Anteil der Förderung aus.

Die Riester-Förderung steht einer breiten Gruppe von Personen offen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, aber auch für bestimmte andere Berufsgruppen:

Anspruch auf Riester-Förderung haben:

  • Alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Soldaten und Zivildienstleistende
  • Eltern im Erziehungsurlaub
  • Freiwillig gesetzlich Rentenversicherte
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
  • Arbeitslose

Auch der Ehepartner eines förderberechtigten Arbeitnehmers kann profitieren:

  • Ehepartner von Arbeitnehmern, die nicht rentenversicherungspflichtig sind (z.B. Hausfrauen oder -männer), können ebenfalls eine eigene Riester-Rente abschließen und die staatlichen Zulagen und Steuervorteile erhalten.

Für Selbstständige oder Freiberufler:

  • Selbstständige oder Freiberufler haben nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente, wenn ihr Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.

Die Riester-Rente unterliegt strengen gesetzlichen Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass das angesparte Kapital tatsächlich zur Altersvorsorge verwendet wird und die Förderung effektiv im Rentenalter ankommt. Diese Regelungen bieten sowohl Sicherheit für den Versicherungsnehmer als auch Transparenz. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Sichere Auszahlung des Kapitals

  • Das angesparte Kapital muss lebenslang in Form einer monatlichen Rente oder eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen ausgezahlt werden.
  • Maximal 30 Prozent des Kapitals können als Einmalzahlung auf einmal ausgezahlt werden.
  • Die Rentenzahlungen dürfen erst ab dem gesetzlichen Rentenalter beginnen (zwischen 65 und 67 Jahren, abhängig vom Geburtsjahr). Bei einem vorgezogenen Ruhestand kann die Auszahlung frühestens ab 60 Jahrenbeginnen (bei Verträgen vor dem 31.12.2011) bzw. ab 62 Jahren (bei späteren Verträgen).

2. Schutz des Vorsorgekapitals

  • Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen. Das Vorsorgekapital ist während der Ansparphase vor Pfändungen und Abtretungen geschützt.

3. Jährliche Information des Anlegers

  • Der Anbieter ist verpflichtet, dem Anleger mindestens einmal jährlich Informationen über den Kontostand, die Verwendung des Kapitals, die Kosten und die Erträge zu geben.

4. Gebührenregelung

  • Die Vertragsgebühren (für Abschluss und Betrieb) dürfen nur über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahrenverteilt werden.

5. Übertragbarkeit des Rentenanspruchs

  • Falls der Rentenberechtigte stirbt, muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein (z. B. an den Ehepartner oder Kinder).

6. Wechsel des Anbieters

  • Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht, den Anbieter zu wechseln, ohne die Förderung zu verlieren.

7. Integration von Altverträgen

  • Bestehende Verträge können in die staatliche Förderung aufgenommen werden, wenn sie die genannten Richtlinien erfüllen.

Diese Regeln bieten den Anlegern eine hohe Sicherheit und Transparenz während der Anspar- und Rentenphase der Riester-Rente.

Die Riester-Rente bietet eine wichtige Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge, um die Lücke zu schließen, die durch die immer weiter sinkenden Leistungen der gesetzlichen Rente entsteht. Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor großen Herausforderungen: Weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner aufkommen, was die künftige Rentenhöhe weiter drücken könnte. Deshalb wird es immer wichtiger, selbst vorzusorgen, um im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein.

Vorteile der Riester-Rente:

  • Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt die Riester-Rente mit Zulagen und Steuervergünstigungen, die den Sparprozess erheblich erleichtern.
  • Lebenslange Rentenzahlung: Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die sofort in den Umlageprozess geht, wird das in die Riester-Rente eingezahlte Kapital über Jahre hinweg angespart. Später wird es inklusive Zinsen und Zinseszinsen als lebenslange Rente ausgezahlt.
  • Steuervorteile: Beiträge zur Riester-Rente können steuerlich geltend gemacht werden, was insbesondere für Besserverdienende attraktiv ist.

Alternative zur Riester-Rente:

Neben der Riester-Rente gibt es auch andere private Vorsorgemöglichkeiten, wie Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder Wohneigentum. Diese Formen der Vorsorge bieten verschiedene Möglichkeiten, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.

Um die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die gesetzliche Rente abzufedern und im Alter finanziell abgesichert zu sein, ist eine frühzeitige private Vorsorge unerlässlich. Wer von den Staatlichen Zulagen profitieren möchte, sollte möglichst früh in einen Riester-Vertrag einsteigen.

Um die vollen Zulagen und Steuervorteile der Riester-Rente zu erhalten, musst Du einen bestimmten Anteil Deines Gehalts in den Vertrag einzahlen. Der Mindestbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Eigenbeitrag: Vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens jedoch 60 Euro pro Jahr.

Wenn Dein Einkommen relativ niedrig ist und Du Kinder hast, kann es sogar sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass keine eigenen Beiträge erforderlich sind. Dennoch musst Du immer einen Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr leisten, um die staatliche Förderung zu erhalten.

Flexible Einzahlungsmöglichkeiten:

  • Du kannst selbst entscheiden, wie hoch Deine Beiträge ausfallen, je nach finanzieller Lage.
  • Regelmäßige Einzahlungen sind ideal für eine kontinuierliche und optimale Altersvorsorge.
  • Eine nützliche Strategie ist die Nutzung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers (z. B. Weihnachtsgeld oder Jahresendboni) zur Finanzierung der Riester-Rente, um zusätzlich von den staatlichen Zulagen zu profitieren.

Damit kannst Du nicht nur Deine private Altersvorsorge stärken, sondern auch die Steuervergünstigungen und staatlichen Zulagen bestmöglich nutzen.

Rentenleistungen schon ab 60 möglich

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Deiner Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente. Du kannst jedoch schon ab 60 Jahren (bei Vertragsabschluss vor dem 31.12.2011, andernfalls frühestens mit 62) die Leistungen beantragen. Beachte, dass die monatlichen Rentenzahlungen dann niedriger ausfallen als bei Rentenbeginn zum gesetzlichen Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67).

Mit Beginn der Rentenzahlung kannst Du eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens erhalten. Die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem hast Du die Möglichkeit, bis zu zwölf Monatsrenten als Jahresrente in einem Betrag auszahlen zu lassen.

Geringere steuerliche Belastung im Alter

Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, werden die späteren Zahlungen mit Deinem individuellen Steuersatz besteuert. Die steuerliche Belastung ist in der Regel geringer als während Deiner Erwerbsphase, weil Dein persönlicher Steuersatz im Alter meist niedriger ist.

Im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden, ist nicht leicht. Wenn Du Deine persönliche Vorsorgelücke mit einer Riester-Rente schließen möchtest, wirst Du mit einer Vielzahl von Anbietern und unterschiedlichen Produkten konfrontiert.

Optimale Förderung durch kompetente Beratung

Wichtig bei der Wahl des passenden Produkts ist vor allem, die staatliche Förderung optimal zu nutzen. Eine gründliche Beratung ist daher unerlässlich, um sicherzustellen, dass Du die besten Vorteile aus Deiner Riester-Rente ziehst.

Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt

Wenn Du längere Zeit arbeitslos wirst, kann die Arbeitsbehörde Dich dazu auffordern, Deinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor Du einen Anspruch auf Bürgergeld hast.

Das betrifft zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch Kapitallebensversicherungen. Deine staatlich geförderte Altersvorsorge ist jedoch ausgenommen: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, solange sie entsprechend der staatlichen Förderung aufgebaut wurden.

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