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Betriebliche Gruppenunfallversicherung

Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber den Versicherungsschutz für ihre Mitarbeitenden deutlich verbessern und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren. Eine solche Versicherung deckt nicht nur die Kosten im Falle eines Unfalls, sondern auch die Folgekosten, die mit einem Unfall einhergehen können.

Ein Unfall kann jederzeit passieren – während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin – und sowohl für das Unternehmen als auch für den Mitarbeiter zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Für das Unternehmen bedeutet dies, dass es sich um einen adäquaten Ersatz kümmern muss. Für den Mitarbeiter kann ein Unfall zu Einkommensverlusten führen oder teure Umbauten erfordern. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht oft nicht aus, um diese Kosten in einem angemessenen Rahmen abzudecken. Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung hilft, den Versicherungsschutz zu erweitern und bietet damit mehr soziale Sicherheit für die Mitarbeitenden.

Der Vorteil einer Gruppenversicherung liegt darin, dass Unternehmen diese zu besonders günstigen Konditionen abschließen können. Im Vergleich zum Einzelabschluss lassen sich häufig erhebliche Einsparungen erzielen. Zudem lässt sich die Versicherung in der Regel individuell anpassen, sodass das Unternehmen entscheiden kann, welche Leistungen es seinen Mitarbeitenden bieten möchte. Zu den möglichen Leistungen gehören unter anderem Versicherungszahlungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann sowohl Unfälle während der Arbeitszeit als auch Wegeunfälle abdecken. In vielen Fällen lässt sich der Schutz auch auf den privaten Bereich ausweiten, sodass die Mitarbeitenden einen umfassenden Versicherungsschutz genießen.

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