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Krankentagegeld

Das Krankentagegeld schützt vor Einkommensverlust, wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind und Ihr Arbeitgeber die Gehaltszahlungen einstellt. Nach dieser Frist zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur noch 70 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 Prozent des letzten Nettolohns und 120,75 Euro pro Krankheitstag (Stand 2024). Das Krankentagegeld stellt sicher, dass Sie auch nach dem Ende der Lohnfortzahlung finanziell abgesichert sind, was besonders wichtig ist, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite bedienen müssen.

Die Höhe des Krankentagegeldes können Sie individuell festlegen. Der Versicherer leistet ab der siebten Krankheitswoche, also sobald die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet. Besonders günstige Beiträge erhalten Sie, wenn Sie eine längere Karenzzeit wählen – das bedeutet, es dauert eine gewisse Zeit, nach der das Krankentagegeld beginnt.

Wichtig zu wissen ist, dass das Krankentagegeld nicht mit dem Krankenhaustagegeld zu verwechseln ist. Letzteres wird nur ausgezahlt, solange Sie tatsächlich im Krankenhaus behandelt werden. Das Krankenhaustagegeld stellt ein finanzielles Polster während eines stationären Aufenthalts dar und hilft, zusätzliche Kosten wie Telefon- und Fernsehmiete, Fahrtkosten der Angehörigen oder auch die Bezahlung einer Ersatzkraft für Haushalt und Kinder zu decken. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt, wenn die Klinik die Behandlung bestätigt.

Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass beim „Rooming-In“, wenn ein Elternteil während des Krankenhausaufenthalts bei seinem Kind bleibt, viele Krankenhaustagegeld-Tarife den Tagessatz für das Kind verdoppeln, sodass auch die Unterkunftskosten für das begleitende Elternteil abgedeckt sind.

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