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Rürup-Rente

Basisrente mit Steuervorteilen

Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch als „Rürup-Rente“ bekannt. Sie ist für viele eine attraktive Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. Besonders lohnend ist sie für diejenigen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Dazu gehören insbesondere Selbstständige und Freiberufler. Aber auch Gutverdiener oder Personen, die höhere Beträge für ihre Altersvorsorge aufbringen wollen, können von der Basisrente profitieren. Der Staat hat hierfür ein attraktives Förderpaket geschnürt, das die Vorsorge sehr attraktiv macht.

Für wen ist die Basisrente besonders interessant?

  • Selbstständige und Freiberufler: Da sie keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben, ist die Basisrente eine sinnvolle Vorsorgemöglichkeit.
  • Gutverdiener: Die steuerliche Förderung in der Ansparphase ist besonders hoch, was die Basisrente auch für besser Verdienende attraktiv macht.
  • Generation 50plus: Wer nur noch wenig Zeit bis zum Renteneintritt hat und in dieser Zeit hohe Beiträge leisten möchte, kann mit der Basisrente eine attraktive Möglichkeit der Vorsorge nutzen.

Wie funktioniert die steuerliche Förderung einer Basisrente?

Die steuerliche Förderung der Basisrente ist einfach und vorteilhaft. Die Beiträge in der Ansparphase sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass du die Beiträge während deiner Erwerbsphase steuerlich geltend machen kannst, was deine Steuerlast senkt. Im Rentenalter wird die Basisrente jedoch nachgelagert besteuert. Der Anteil, der versteuert werden muss, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab: Wer 2024 in Rente geht, muss 83 Prozent seiner Basisrente versteuern. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um 0,5 Prozent, sodass ab 2058 die gesamte Basisrente versteuert werden muss. Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter oft geringer ist als in der Erwerbsphase, ist die Basisrente aus steuerlicher Sicht besonders attraktiv.

Fakten zur Basisrente:

  • Lebenslange Leibrente: Die Basisrente zahlt eine lebenslange Rente und keine Kapitalauszahlung oder vorzeitige Kündigung ist möglich.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge sind zu 100 Prozent steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.
  • Steuerlicher Höchstbetrag: Der Höchstbetrag steigt jährlich. Im Jahr 2024 liegt er bei 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete.
  • Nachgelagerte Besteuerung: Der Anteil, der versteuert werden muss, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab (ab 2058 zu 100 %).
  • Investitionsfreiheit: Anders als bei der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es keine Bruttobeitragsgarantie, was attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen eröffnet.

Die Basisrente kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, insbesondere wegen der steuerlichen Vorteile und der Investitionsfreiheit. Eine professionelle Beratung kann helfen, zu prüfen, ob die Basisrente zu deinem persönlichen Vorsorgekonzept passt.

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