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Geförderte Pflegetagegeldversicherung

Spätestens im höheren Alter besteht für jede Person das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Schon jetzt sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Zwar gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, die die Kosten für ambulante Pflege oder Pflege im Heim übernehmen soll, aber ihre Leistungen reichen oft bei Weitem nicht aus. Ein Platz im Pflegeheim kostet zum Beispiel rund 3.000 Euro monatlich, jedoch muss ein Pflegebedürftiger selbst einen großen Teil davon zahlen. Durch den Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kannst du dich und eventuell unterhaltspflichtige Angehörige vor diesem Eigenanteil schützen.

Schutz durch die geförderte Pflegetagegeldversicherung

Seit einiger Zeit hast du die Möglichkeit, die Lücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten durch eine private Pflegezusatzversicherung zu schließen. Diese Zusatzversicherung ist durch eine staatliche Förderung noch attraktiver geworden, denn der Staat beteiligt sich mit einem monatlichen Zuschuss von fünf Euro – auch als Pflege-Bahr bekannt.

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Personen förderfähig, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Wichtig ist, dass du über 18 Jahre alt bist und noch keine Leistung wegen Pflegebedürftigkeit beziehst oder bezogen hast. Wenn du dich versichern und den monatlichen Zuschuss von 5 Euro (60 Euro jährlich) erhalten möchtest, musst du einen monatlichen Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro (120 Euro jährlich) für den förderfähigen Tarif leisten.

Wichtiger Hinweis: Die „Pflege-Bahr-Tarife“ erfüllen nicht immer die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Prüfe daher immer genau die Angebote. Falls aufgrund des Gesundheitszustandes eine „normale“ Pflegetagegeldversicherung nicht möglich ist, können die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösung infrage kommen.

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