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Betriebs-Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glasschäden, Einbruch und Diebstahl ab.

Gebündelte Geschäftsversicherung
All diese Risiken können in einer „Gebündelten Geschäftsversicherung“ kombiniert werden. Eine solche Kombipolice bietet den Vorteil, dass sich die verschiedenen Gefahren zu einem günstigeren Preis und mit weniger Aufwand versichern lassen als durch mehrere Einzelverträge.

Zusätzlich kann die Gebündelte Geschäftsversicherung auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung enthalten. Diese springt ein, wenn die betriebliche Tätigkeit aufgrund eines Schadens – etwa durch Brand oder Rohrbruch – vorübergehend eingestellt werden muss. Sie deckt den entgangenen Gewinn sowie laufende Kosten wie Löhne und Gehälter ab. Auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit, wie etwa die Kosten für Leihmaschinen, können damit abgesichert werden.

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